Irgendwie musst du deine Website-Besucher informieren, welche Daten du erhebst und wozu diese verwendet werden. In der Regel ist dies mit einer Datenschutzerklärung am einfachsten. Diese sollte in jedem Fall einfach auffindbar sein und wird normalerweise auf jeder Seite im Footer platziert.
Wichtig ist, dass du die Besucher über alle von dir getätigten Datenbearbeitungen informierst. Dabei sind auch externe Dienste, auf welche deine Seite zugreift, zu berücksichtigen.
Wenn du Daten ins Ausland bekannt gibst (z.B. an eine in deiner Webseite eingebaute Software), musst du sicherstellen, dass das Land über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt. Sofern dies nicht gegeben ist, müssen zusätzliche Massnahmen (z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der Standardvertragsklauseln) ergriffen werden.
Weiter solltest du mit allen Dienstleistern, welche Zugriff auf die Daten deiner Nutzer haben, einen Auftragsbearbeitungsvertrag abschliessen. Dies betrifft natürlich auch uns als deinen Webhoster: Deinen persönlichen Auftragsbearbeitungsvertrag kannst du in deinem myhosttech Kundencenter herunterladen.
Deine Aufgabe ist es, die Datensicherheit deiner Besucher zu gewährleisten. Stelle beispielsweise sicher, dass innerhalb deiner Organisation nur Personen Zugriff auf die Personendaten haben, die diesen wirklich benötigen und sorgfältig damit umgehen. Weiter gibt es eine ganze Reihe technischer Massnahmen, die du einfach umsetzen kannst (z.B. ein SSL Zertifikat und die Nutzung von DNSSEC). Setze diese Massnahmen um und beschreibe sie in der Datenschutzerklärung.
Deine Website-Besucher haben das Recht, jederzeit Auskunft über ihre bei dir gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Weiter können Sie die Daten auch jederzeit durch dich korrigieren oder löschen lassen (ausser natürlich es gibt Gründe, die gegen eine Datenlöschung sprechen). Informiere die Besucher über ihre Rechte und teile ihnen mit, wer für diese Auskünfte zuständig ist.
Bitte beachte, dass dieser Beitrag einen kleinen, uns relevant erscheinenden Auszug aus dem neuen DSG beschreibt. Dieser ist weder vollständig noch ersetzt er den Rat eines Anwalts. Im Zweifelsfall empfehlen wir dir, deinen ganz speziellen Anwendungsfall rechtlich prüfen zu lassen, damit du auf der sicheren Seite bist.