Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz und die neue Datenschutzverodnung, welche per 01. September 2023 in Kraft treten, betreffen alle, die Personendaten bearbeiten. Damit sind Unternehmen, Vereine und auch Privatpersonen betroffen, sobald die Datenbearbeitung über den persönlichen Gebrauch (Familie, Freundeskreis) hinausgeht. Da eine Website grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich ist, bearbeitest du als Websitebetreiber potenziell immer Personendaten und bist somit in jedem Fall betroffen.
Bitte beachte, dass dieser Beitrag einen kleinen, uns relevant erscheinenden Auszug aus dem neuen DSG beschreibt. Dieser ist weder vollständig noch ersetzt er den Rat eines Anwalts. Im Zweifelsfall empfehlen wir dir, deinen ganz speziellen Anwendungsfall rechtlich prüfen zu lassen, damit du auf der sicheren Seite bist.